Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer eine Wartezeit von 3 Monaten, bis die Gerichtskosten übernommen werden können. Grundsätzlich ist die rückwirkende Leistung ausgeschlossen, wenn der Tarif Wartezeiten vorsieht. Ein rückwirkender Rechtsschutz ist lediglich an entsprechende Voraussetzungen gebunden und nur auf wenige Rechtsbereiche beschränkt. Demzufolge gibt es keinen Rechtsschutz, der 3 Monate rückwirkend … Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend weiterlesen
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