Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer eine Wartezeit von 3 Monaten, bis die Gerichtskosten übernommen werden können. Grundsätzlich ist die rückwirkende Leistung ausgeschlossen, wenn der Tarif Wartezeiten vorsieht. Ein rückwirkender Rechtsschutz ist lediglich an entsprechende Voraussetzungen gebunden und nur auf wenige Rechtsbereiche beschränkt. Demzufolge gibt es keinen Rechtsschutz, der 3 Monate rückwirkend angeboten wird. Lesen Sie, wann Sie dennoch Leistungen der Versicherung ohne Wartezeit in Anspruch nehmen können. Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend

Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen.

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Warum ein rückwirkender Rechtsschutz von 3 Monaten keinen Sinn ergibt

Ein rückwirkender Rechtsschutz würde bedeuten, dass der Versicherer für Kosten aufkommt, die bereits vor dem Vertragsschluss aufgetreten sind. Wenn ein Versicherer Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten oder mit 3 Monate Rückwirkung anbieten würde, dann wären die Tarife deutlich teurer. Zum einen wären dadurch die im Vertrag garantierten Leistungen in Gefahr und zum anderen könnten die Gesellschaften nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Außerdem kann der Versicherer durch die Wartezeit ein finanzielles Polster anlegen, bis er die vertraglichen Leistungen in vollem Umfang übernehmen kann.

Warum eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist

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Bei rückwirkendem Rechtsschutz können Wartezeiten entfallen oder sich verkürzen

Bei manchen Anbietern ist es für entsprechende Bereiche des Rechtsschutzes möglich, die Versicherung rückwirkend abzuschließen. In diesem Fall müssen Sie allerdings auch die Versicherungsprämien rückwirkend bezahlen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten oder sie entfallen komplett. Bei einem Streitfall wird die Versicherung dennoch prüfen, wann die Streitigkeiten begonnen haben. Sollten Sie bereits zum Vertragsschluss in den Rechtsstreit verwickelt sein, dann haben Sie meistens schlechte Karten. Denn der Grundgedanke jedes Anbieters ist es, die zukünftigen Risiken abzudecken. Ansonsten wäre der Rechtsschutz unbezahlbar teuer.

Rechtsschutzversicherung Grundstücksrecht

Versicherungsvertragsgesetz
Teil 2 – Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 – 208)
Kapitel 8 – Krankenversicherung (§§ 192 – 208)
„§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers
(1) 1Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. 2Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.“

 

Liste wichtige Rechtsgebiete

  1. Anwaltsrecht
  2. Arbeitsrecht
  3. Architektenrecht
  4. Archivrecht
  5. Auftragsrecht
  6. Ausländerrecht
  7. Bankrecht
  8. Baurecht
  9. Bergrecht
  10. Berufsrecht
  11. Betäubungsmittelrecht
  12. Bibliotheksrecht
  13. Börsenrecht
  14. Bürgschaftsrecht
  15. Datenschutzrecht
  16. Deliktsrecht
  17. Denkmalrecht
  18. Domainrecht
  19. EDV-Recht
  20. Enteignungsrecht
  21. Erbrecht
  22. Europarecht
  23. Familienrecht
  24. Fracht-/Speditionsrecht
  25. Gesellschaftsrecht
  26. Gesundheitsrecht
  27. Gewerberecht
  28. Gewerblicher Rechtsschutz
  29. Grundrechte
  30. Grundstücksrecht
  31. Handelsrecht
  32. Haushaltsrecht
  33. Individualarbeitsrecht
  34. Informationsrecht
  35. Insolvenzrecht
  36. Internationale Gerichtsbarkeit
  37. Internationales Privatrecht
  38. Internationales Strafrecht
  39. Internationales Wirtschaftsrecht
  40. Jugendrecht
  41. Jugendstrafrecht
  42. Kartellrecht
  43. Kaufrecht
  44. Kirchenrecht
  45. Kollektives Arbeitsrecht
  46. Kommunalrecht
  47. Kriegsrecht
  48. Landesrecht
  49. Landwirtschaftsrecht
  50. Maklerrecht
  51. Marken- und Kennzeichnungsrecht
  52. Medienrecht
  53. Medizinrecht
  54. Menschenrechte
  55. Mietrecht
  56. Naturschutzrecht
  57. Öffentliches Recht
  58. Patentrecht
  59. Pferderecht
  60. Polizeirecht
  61. Produkthaftungsrecht
  62. Prozessrecht
  63. Raumordnungsrecht
  64. Recht der internationalen Organisationen
  65. Recht des Öffentlichen Dienstes
  66. Reiserecht
  67. Sachenrecht
  68. Schenkungsrecht
  69. Schulrecht
  70. Schuldrecht
  71. Sozialrecht
  72. Sozialhilferecht
  73. Sozialversicherungsrecht
  74. Staatshaftungsrecht
  75. Staatsrecht
  76. Steuerrecht
  77. Stiftungsrecht
  78. Strafrecht
  79. Strafprozessrecht
  80. Strafvollzugsrecht
  81. Straßenrecht
  82. Telekommunikationsrecht
  83. Umweltrecht
  84. Urheberrecht
  85. Vereinsrecht
  86. Vergaberecht
  87. Verkehrsrecht
  88. Versicherungsrecht
  89. Verwaltungsrecht
  90. Verwaltungsorganisationsrecht
  91. Verwaltungsprozessrecht
  92. Völkerrecht
  93. Wehrrecht
  94. Werkvertragsrecht
  95. Wettbewerbsrecht
  96. Wirtschaftsrecht
  97. Wohnungseigentumsrecht
  98. Zivilprozessrecht
  99. Zivilrecht
  100. Zwangsvollstreckungsrecht
In welchen Bereichen ein rückwirkender Rechtsschutz möglich ist

Es gibt Anbieter, bei denen ein rückwirkend gültiger Verkehrsrechtsschutz möglich ist. Allerdings gilt auch in diesem Fall der rückwirkende Rechtsschutz nicht ausnahmslos. Denn es werden dann meistens nur jene Fälle übernommen, bei denen sich die gerichtlichen Kosten für die Versicherung in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Dazu zählen beispielsweise die folgenden Fälle:

  • – Einspruch gegen Bußgelder
    – Schadenersatzforderungen bei Schäden nach einemVerkehrsunfall
    – Klärung der Schuldfrage nach einem Auffahrunfall

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Fazit Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend

In der Regel lassen sich die meisten Rechtsschutzversicherungen aufgrund der Wartezeitklausel nicht rückwirkend abschließen. Diese sollten in erster Linie als Vorsorge dienen. Demzufolge besteht meistens eine Wartezeit von 3 Monaten, bis der Rechtsschutz in vollem Umfang gewährleistet wird. Zwar werben einige Anbieter mit einem rückwirkenden Rechtsschutz. Dieser beschränkt sich aber vor allen Dingen auf Vergehen im Verkehrswesen. Gerade im Verkehrsschutz verzichten die meisten Anbieter auch auf eine Wartezeit.