Rechtsschutzversicherung Gesellschaftsrecht

Innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft gibt es das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts. Es handelt sich hierbei um eine privatrechtliche Personenvereinigung, die eine gemeinsame Zweckabsicht erfüllen möchte. Die in Deutschland häufigst ausgeübte Gesellschaftsform ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Ob das Rechtsgeschäft in Deutschland im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung versichert ist, hängt vom Anbieter ab. Der Fachanwalt muss sich hier zu den Themen Verwaltungsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht auskennen. Die Auswahl der Rechtsanwälte liegt im Aufgabenbereich des Gesellschafters (Versicherungsnehmer).

Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen.

Mehrere Ausprägungen beim Gesellschaftsrecht

Rechtsschutzversicherung Gesellschaftsrecht

Rechtsschutzversicherung Gesellschaftsrecht

Es gibt etliche Rechtsquellen in Bezug auf das Gesellschaftsrecht in der deutschen Rechtswissenschaft. Das sind unter anderem:

  • Personenhandelsgesellschaften wie OHG & KG (§§ 105 ff. HGB)
  • Vereine (§§ 21 ff. BGB)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR Regelung in §§ 705 ff. BGB
  • Partnerschaftsgesellschaften PartGG
  • Aktiengesellschaften Regelung AktG
  • Genossenschaften Regelung GenG
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbHG

Analog zur Rechtsschutzversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Mitversichert werden sollte auch die Abberufung der Gesellschafter und der Gesellschafterversammlung. https://rechtsschutzversicherungen-heute.de/

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
㤠705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR

Die häufigste Rechtsform in Deutschland ist die Vereinigung privatrechtlicher Personen zur GbR. Der Zusammenschluss erfolgt von mindestens zwei Personen (Eintrittspflicht), die Haftung erfolgt auch mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Anders als bei einer Unternehmensform wie der UG oder der GmbH bedarf es innerhalb der GbR keinen Geschäftsführer. Der Zusammenschluss zweier Gesellschafter setzt diese Unternehmensform voraus. Dabei kann es sich um natürliche als auch um private Personen handeln. Eine Versicherung für den Rechtsschutz ist hier von großen Wert. Eine Kanzlei kann im Auftrag des Gesellschafters auch im Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht tätig werden. Zum Thema Arbeitsrechtsrecht können Sie sich auf diesem Beitrag auch informieren.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen statt privaten Schutz

Die Kosten für den Rechtsanwalt, eine Mediation und das Gericht im Falle eines Gesellschaftsrechts übernimmt ein Firmenrechtsschutz, kein Privatrechtsschutz für private Personen. Gerne können Sie hier mit unserem Experten in Kontakt treten, dann können Sie die passenden Tarife erhalten, um im Berufsleben abgesichert zu sein. Informieren Sie sich auch hier zu einer Firmenrechtsschutz.

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