Rechtsschutzversicherung Nachbarschaftsrecht

In einigen Bundes­ländern gibt es das„Gesetz zur Förderung der außerge­richt­lichen Streitbeilegung“. Der unmittelbare Gang zum Gericht gibt es somit nicht. Experten warnen davor, dass die Beteiligten beim Nachbarschaftsrecht nur den Rechtsweg suchen. Dabei bietet die Rechtsschutzversicherung auch eine Alternative in Form einer Mediation, was sinnvoller sein kann im Rahmen des Nachbarschaftsrechts. Gerne können Sie auch unsere Experten fragen, welche Möglichkeit die sinnvollste ist. Rechtsschutzversicherung Nachbarschaftsrecht

Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen.

Häufige Gründe für einen Nachbarschaftsstreit laut APOTHEKEN UMSCHAU

Auch die APOTHEKEN UMSCHAU hat sich mit dem Thema Streit unter Nachbarn befasst und dabei typische Fälle aufgelistet:

  1. „Lärmbelästigung durch Musik oder TV
  2. Streit über die Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben(Schneeräumen, Treppenhaus fegen)
  3. Lärm durch Heimwerkerarbeiten (Bohren, Hämmern)
  4. Behinderungen durch Autos (zugeparkte Garage oder Wege)
  5. Belästigungen durch Haustiere
  6. Gartenprobleme (zu hohe Hecke, Äste, die aufs Nachbargrundstück reichen)
  7. Verschmutzung der Hausanlage
  8. Lärm durch ständige Streitigkeiten
  9. Kinderlärm
  10. Nutzung der Gemeinschaftsräume (Keller, Waschraum)
  11. Belästigungen durch Grillen/Grillpartys
  12. Lärm durch Rasenmäher
  13. Geruchsbelästigungen“

Unsere Partner vergleichen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“

Rechtsschutzversicherung 3 Jahre Laufzeit

Schlichtung von Nach­barschafts­streitig­keiten laut Stiftung Warentest 2016

In einigen Fällen ist eine Einigung mit dem Nachbar gar nicht möglich. Der Gang zum Gericht sollte laut einer Meldung der Stiftung Warentest nur der letzte Ausweg sein. So ist der erhoffte Frieden nicht unbedingt mit einem Gerichts­urteil die Folge. So können weitere Streitigkeiten die Folge sein. Der Gang zu einem Schlichter ist demnach oftmals sinnvoller. Das „Gesetz zur Förderung der außerge­richt­lichen Streitbeilegung“ fördert den Frieden in etlichen Bundes­ländern. „Nur in Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen können Streithähne sofort vor Gericht ziehen“, so die Finanztest.

Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche (BGB) laut https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__924.html

„§ 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
Die Ansprüche, die sich aus den §§ 907 bis 909, 915, dem § 917 Abs. 1, dem § 918 Abs. 2, den §§ 919, 920 und dem § 923 Abs. 2 ergeben, unterliegen nicht der Verjährung.“ Erfahren Sie hier mehr zum Thema Rechtsschutz Wartezeit / Wartezeiten, Kosten für Anwalt, welchen Anspruch Sie bei der Versicherung erwarten können und was Sie machen können.