Rechtsschutz Kinder mitversichert

Viele Versicherte, die eine Rechtsschutzversichrung abschließen möchten oder bereits eine abgeschlossen haben, stellen sich sehr oft die Frage, ob die Kinder im Rechtsschutz mitversichert sind. In der Regel sind im Rechtsschutz sowohl die Kinder als auch die Ehepartner automatisch mitversichert. Beitragsfrei können Sie in Ihrem Vertrag auch nicht eheliche Partner absichern. Lesen Sie, ob die Kinder in jedem Tarif automatisch im Rechtsschutz mitversichert sind, welche Kinder abgesichert sind und bis wann die Mitversicherung gilt. Rechtsschutz Kinder mitversichert.

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Wann Kinder im Rechtsschutzes mitversichert sind Rechtsschutz Kinder mitversichert

Kinder sind im Prinzip nicht in jedem Tarif der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Mitversichert sind Kinder nur im Familientarif. Für den Singletarif gilt das allerdings nicht. Ihre Kinder sind aber nur im Rechtsschutz mitversichert, solange sie minderjährig sind. Volljährige Kinder sind lediglich dann mitversichert, wenn sie noch ledig und in der Ausbildung sind. Daher empfiehlt es sich, dem Versicherer alle Änderungen wie die Geburt eines Kindes unverzüglich mitzuteilen.

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Rechtsschutz Kinder mitversichert 2023

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Wie lange Kinder im Rechtsschutz mitversichert sind

Wie bei einer Krankenversicherung sind Kinder auch im Rechtsschutz nur bis zu ihrem 18. Lebensjahr kostenfrei bei den Eltern mitversichert. Sollten Kinder studieren oder noch in der Ausbildung sein, dann sind sie bis zu ihrem vollendeten 25. Geburtstag mitversichert. Bei einigen Versicherungen ist es auch länger. Die Kosten aufgrund der Rechtsstreitigkeiten werden auch für unverheiratete Kinder bis zu ihrem 25. Lebensjahr übernommen, aber nur solange diese noch in der Schul- oder Berufsausbildung stehen. Ausgenommen ist der Rechtsschutz für eigene Wohnungen und eigene Fahrzeuge.

Welche Kinder im Rechtsschutz mitversichert sind

Neben den leiblichen Kindern der versicherten Person sind im Rechtsschutz auch die Kinder mitversichert, die für ehelich erklärt wurden, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Außerdem sind auch die Kinder des Lebenspartners der versicherten Person (sofern der Versicherte unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht) sowie Kinder des Ehegatten der versicherten Person mitversichert. Sollten diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, dann endet auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung muss abgeschlossen werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“

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Fazit Rechtsschutz Kinder mitversichert

Im Familientarif sind Kinder automatisch mitversichert. Im Rechtsschutz sind Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr mitversichert. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie mitversichert, wenn sie noch in der Ausbildung stehen und unverheiratet sind. Mitversichert sind sie allerdings im Familien-Rechtsschutz. Für das eigene Fahrzeug muss eine separate Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Ab dem 18. Geburtstag sollten sich junge Leute allerdings um den eigenen Rechtsschutz kümmern, falls sie bereits ausgelernt haben, ebenso Verheiratete, selbst wenn sie noch im Haus der Eltern wohnen sollten.

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