Rechtsschutzversicherung Privatrecht
28. Januar 2024
Privatrecht ist der übergeordnete Begriff für die folgende Rechtsarten: Erbrecht, das Familienrecht, das Sachenrecht als auch das Schuldrecht. Dabei sollte die Privatrechtsschutzversicherung in allen Fällen Leistungen übernehmen. Das gilt nicht nur bei den gerichtlichen Streitigkeiten, sondern eben auch bei außergerichtlichen Problemen. Hilfreich ist zudem der Einschluss der Mediation und die telefonische Rechtsberatung. Rechtsschutzversicherung Privatrecht
Folgende Leistungen kann eine Rechtsschutzversicherung bieten:
- Jede telefonische Rechtsberatung ist kostenlos
- Eine telefonische Beratung in allen Rechtsgebieten
- Eine maximale Selbstbeteiligung von 150€
- Alle anderen Kosten für Anwälte, Gericht oder Mediatoren übernimmt der Versicherer
- Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt oder Mediator
Auch die aktuellen Testsieger stehen in unserem Vergleich zur Auswahl. Einfach die gewünschten Leistungen ausfüllen und den passenden Tarif finden.
Allgemeines Privatrecht Bürgerliches Recht oder Zivilrecht
Das Allgemeine Privatrecht wird im Bürgerlichen Recht oder im Zivilrecht geregelt. Darüber hinaus gibt es das sonstige Privatrecht im Handelsrecht, Arbeitsrecht, usw. Dabei erfolgt eine Einteilung in verschiedene Teilbereiche im Rahmen des Pandektensystems. So auch das Erbrecht, das Familienrecht, das Sachenrecht als auch das Schuldrecht. Eine weitere Gliederung erfolgt in die Bereiche Lehre vom Rechtsgeschäft, Personenrecht, Stellvertretung und Zeit.
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ADVOCARD Privatrechtsschutz Tarife
In unserem Rechner können auch die Privat Tarife der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung verglichen werden. Dabei sieht de private Abdeckung unter anderem eine Privat und Vertrags Rechtsschutz vor, die keine Wartezeit erfordert, wenn der Übergang zum Vorvertrag nahtlos erfolgt ist. Andernfalls werden je nach Leistungsart bis zu drei Monate vorausgesetzt. Eine Fußgänger-Rechtsschutz ist mitversichert. Selbständige Tätigkeiten der versicherten Personen sind erlaubt bis Jahresumsatz (Tätigkeit selbst ist nicht versichert)
mitversichert im Privaten Bereich versichert ohne Begrenzung des Umsatzes. Zudem gibt es einen Internet RS für private Nutzung mit optionaler Mediation, außergerichtlicher privater Deckung und einem Spezial Straf-Rechtsschutz für Privater Bereich.
Abgrenzung öffentliches und privates Recht
Für das öffentliche Recht gelten folgende Gesetze:
- Steuergesetze: EStG, UStG, AO, GewStG
Strafgesetzbuch (StGB)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Grundgesetz (GG): Deutsche Verfassung Menschen- und Bürgerrechte
Allgemeines Privatrecht:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Handelsgesetzbuch (HGB):
Gesellschaftsrecht (Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen), AktG für Aktiengesellschaften, GmbHG für GmbHs, GenG für Genossenschaften, PartGG für Partnerschaftsgesellschaften
Öffentliches Recht
Quelle: steuerazubi.com
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.
(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.“
Einteilung des Privatrechts
Wenn Sie eine Versicherung mit einem Privatrecht wählen, dann gilt es folgende Punkte und Gesetzestexte zu unterschieden. Allgemeiner Teil (§§ 1-240), Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853), Sachenrecht (§§ 854-1296), Familienrecht (§§ 1297-1921) und Erbrecht (§§ 1922-2385). Sämtliche Streitigkeiten werden mit dem Privatrechtsschutz abgedeckt. Erfahren Sie mehr über das Thema private Krankenversicherung.
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