Rechtsschutzversicherung Medizinrecht – Ohne Wartezeit geht es kaum
4. Mai 2023
13.500 Behandlungsfehlergutachten zählt der MDK. Dabei sieht die Dunkelziffer der nicht zum Gutachten gelangten Arztfehler noch viel höher aus. Wer einen Rechtsschutz abschließt, der kann das Medizinrecht wie Klagen gegen Ärzte ebenfalls mitversichert wissen. In jedem Fall können Sie die telefonische Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung zu den wichtigsten Themen befragen und die Erfolgsaussichten abklären. Rechtsschutzversicherung Medizinrecht
Folgende Leistungen kann eine Rechtsschutzversicherung bieten:
- Jede telefonische Rechtsberatung ist kostenlos
- Eine telefonische Beratung in allen Rechtsgebieten
- Eine maximale Selbstbeteiligung von 150€
- Alle anderen Kosten für Anwälte, Gericht oder Mediatoren übernimmt der Versicherer
- Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt oder Mediator
Auch die aktuellen Testsieger stehen in unserem Vergleich zur Auswahl. Einfach die gewünschten Leistungen ausfüllen und den passenden Tarif finden.
„§ 253 Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html
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Die häufigsten Behandlungsfehler in der Arztpraxis laut WELT
Im Rahmen des Medizinrechts hat die Tageszeitung welt.de die Top Ten der häufigsten Behandlungsfehler eines Arztes veröffentlicht.
- 1. Bösartiger Brustkrebs
- 2. Hand- u. Handgelenkfraktur
- 3. Rückenschmerzen
- 4. Deformität bei Zehen bzw. Finger
- 5. Fußfraktur (ausgenommen oberes Sprunggelenk)
- 6. Unterarmfraktur
- 7. Thrombose (Venenverschluss), Phlebitis und Thrombophlebitis (Venenentzündung und Thrombose)
- 8. Unterschenkel- und Sprunggelenkfraktur
- 9. Gonarthrose (Kniegelenkarthrose)
- 10. Appendizitis (Blinddarmentzündung)Mediziner müssen eine Berufshaftpflicht abschließen
Jeder Arzt ist in Deutschland verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Anbieter wie die Allianz bieten einen Versicherungsschutz an. Gleiches gilt übrigens auch für einen Fachanwalt. So haftet die Berufsversicherung immer dann, wenn der Mediziner einen Fehler gemacht hat. Der Arzt / Zahnarzt selbst haftet nicht mit seinem persönlichen Vermögen. Aus diesem Grund kann die Klage erfolgreich verlaufen, die Ansprüche können gedeckt werden. Erfahrungen und Tests der DEURAG Rechtsschutzversicherung und der Rechtsanwalt Beratung gibt es hier.
Rechtsschutzversicherung Medizinrecht ohne Wartezeit
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, der sollte immer auch beachten, dass eine Vielzahl der Versicherungen keinen Schutz ohne Wartezeit anzubieten hat. Das gilt nicht nur im Rahmen des Medizinrechts, sondern auch bei anderen Gebieten. Was sinnvoll ist, ist die Beratung durch einen Anwalt über die telefonische Rechtsberatung. Weiterlesen zum Thema Versicherung, Patient, Koste, Geld Forderung, Rechtsschutz finden, Schaden decken.
Checkliste laut advocado.de
- 1. Wann liegt ein Kunstfehler vor?
2. Krankenhaus verklagen – Beispiele aus der Praxis
3. Krankenhaus verklagen – Schmerzensgeld & Schadensersatz
4. Krankenhaus verklagen – außergerichtliches Vorgehen
5. Krankenhaus verklagen – gerichtliches Vorgehen
6. Krankenhaus verklagen – der Sachverständiger als Zünglein an der Waage
7. Verjährung von Ansprüchen8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Arzthaftungsrecht
„Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Siebtes Buch
Gesetzliche Unfallversicherung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.12.2019 I 2135
§ 27 SGB VII Umfang der Heilbehandlung
(1) Die Heilbehandlung umfaßt insbesondere
1.
Erstversorgung,
2.
ärztliche Behandlung,
3.
zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,
4.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
5.
häusliche Krankenpflege,
6.
Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
7.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 2 Nr 1 und 3 bis 7 und Abs. 3 des Neunten Buches.
(2) In den Fällen des § 8 Abs. 3 wird ein beschädigtes oder verlorengegangenes Hilfsmittel wiederhergestellt oder erneuert.
(3) Während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung wird Heilbehandlung erbracht, soweit Belange des Vollzugs nicht entgegenstehen.“
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.
(2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte.
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
(4) War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.
(5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
Wichtige Punkte des Mediznrechts laut www.anwalt.org/medizinrecht/
- „Patientenrechtegesetz
Medizinproduktegesetz
Arzneimittelgesetz
Heilmittelwerbegesetz
Transplantationsgesetz
Röntgenverordnung
Approbationsordnung
Rechtsgebiete, die dem Medizinrecht unterliegen
Arztrecht
Pharmarecht/Apothekenrecht
Arztwerberecht
Sozialversicherungsrecht
Gesellschaftsrecht – Kassenärztliche Vereinigung
Vergütungsrecht der Heilberufe – Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Vergütungsrecht der Heilberufe – Gebührenordnung für Zahnärzte
Was wird durch das Medizinrecht geregelt?
Patient-Arzt-Beziehung
Heilbehandlung
Ärztliche Aufklärungs- und Dokumentationspflicht
Arzthaftung
Operationen
Behandlungsfehler
Diagnosefehler
Medizinischer Sachverständiger und Honorargutachten
Schweigepflicht
Bestrafungen von Vergehen gegen das Medizinrecht
Entzug der Approbation
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Freiheitsstrafe“
Erfahren Sie hier, was beachtet werden sollte, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Die häufigsten Behandlungsfehler in der Klinik laut WELT
- 1. Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose)
2. Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur
3. Femurfraktur (Oberschenkelfraktur)
4. Schulter- u. Oberarmfraktur
5. Unterarmfraktur
6. Gonarthrose (Kniegelenkarthrose)
7. Hand- u. Handgelenkfraktur
8. Divertikulose des Darms (Ausstülpungen des Darms)
9. Cholelithiasis (Gallensteinleiden)
10. Fußfraktur (ausgenommen oberes Sprunggelenk)
medizinrecht.de bietet folgende Vorteile Rechtsschutzversicherung Medizinrecht
- „kostenlose Prüfung der Finanzierungsanfrage
keine Kosten für die Dienstleistung der ROLAND ProzessFinanz, da reine Erfolgsbeteiligung
kein Kostenrisiko bei Verlust
finanzielle „Waffengleichheit“ mit dem Gegner
Bonitätsprüfung des Gegners
keine Liquiditätsbelastung durch komplette Vorfinanzierung nach Vertragsschluss
Bereitstellung von Vollstreckungssicherheiten
auf Wunsch Gutachtervermittlung“
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