Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend
29. Oktober 2023
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer eine Wartezeit von 3 Monaten, bis die Gerichtskosten übernommen werden können. Grundsätzlich ist die rückwirkende Leistung ausgeschlossen, wenn der Tarif Wartezeiten vorsieht. Ein rückwirkender Rechtsschutz ist lediglich an entsprechende Voraussetzungen gebunden und nur auf wenige Rechtsbereiche beschränkt. Demzufolge gibt es keinen Rechtsschutz, der 3 Monate rückwirkend angeboten wird. Lesen Sie, wann Sie dennoch Leistungen der Versicherung ohne Wartezeit in Anspruch nehmen können. Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend weiterlesen »
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