Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend
29. Oktober 2023
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer eine Wartezeit von 3 Monaten, bis die Gerichtskosten übernommen werden können. Grundsätzlich ist die rückwirkende Leistung ausgeschlossen, wenn der Tarif Wartezeiten vorsieht. Ein rückwirkender Rechtsschutz ist lediglich an entsprechende Voraussetzungen gebunden und nur auf wenige Rechtsbereiche beschränkt. Demzufolge gibt es keinen Rechtsschutz, der 3 Monate rückwirkend angeboten wird. Lesen Sie, wann Sie dennoch Leistungen der Versicherung ohne Wartezeit in Anspruch nehmen können. Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend
Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen.
Warum ein rückwirkender Rechtsschutz von 3 Monaten keinen Sinn ergibt
Ein rückwirkender Rechtsschutz würde bedeuten, dass der Versicherer für Kosten aufkommt, die bereits vor dem Vertragsschluss aufgetreten sind. Wenn ein Versicherer Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten oder mit 3 Monate Rückwirkung anbieten würde, dann wären die Tarife deutlich teurer. Zum einen wären dadurch die im Vertrag garantierten Leistungen in Gefahr und zum anderen könnten die Gesellschaften nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Außerdem kann der Versicherer durch die Wartezeit ein finanzielles Polster anlegen, bis er die vertraglichen Leistungen in vollem Umfang übernehmen kann.
Bei rückwirkendem Rechtsschutz können Wartezeiten entfallen oder sich verkürzen
Bei manchen Anbietern ist es für entsprechende Bereiche des Rechtsschutzes möglich, die Versicherung rückwirkend abzuschließen. In diesem Fall müssen Sie allerdings auch die Versicherungsprämien rückwirkend bezahlen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten oder sie entfallen komplett. Bei einem Streitfall wird die Versicherung dennoch prüfen, wann die Streitigkeiten begonnen haben. Sollten Sie bereits zum Vertragsschluss in den Rechtsstreit verwickelt sein, dann haben Sie meistens schlechte Karten. Denn der Grundgedanke jedes Anbieters ist es, die zukünftigen Risiken abzudecken. Ansonsten wäre der Rechtsschutz unbezahlbar teuer.
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In welchen Bereichen ein rückwirkender Rechtsschutz möglich ist
Es gibt Anbieter, bei denen ein rückwirkend gültiger Verkehrsrechtsschutz möglich ist. Allerdings gilt auch in diesem Fall der rückwirkende Rechtsschutz nicht ausnahmslos. Denn es werden dann meistens nur jene Fälle übernommen, bei denen sich die gerichtlichen Kosten für die Versicherung in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Dazu zählen beispielsweise die folgenden Fälle:
- – Einspruch gegen Bußgelder
– Schadenersatzforderungen bei Schäden nach einemVerkehrsunfall
– Klärung der Schuldfrage nach einem Auffahrunfall
Fazit Rechtsschutz 3 Monate rückwirkend
In der Regel lassen sich die meisten Rechtsschutzversicherungen aufgrund der Wartezeitklausel nicht rückwirkend abschließen. Diese sollten in erster Linie als Vorsorge dienen. Demzufolge besteht meistens eine Wartezeit von 3 Monaten, bis der Rechtsschutz in vollem Umfang gewährleistet wird. Zwar werben einige Anbieter mit einem rückwirkenden Rechtsschutz. Dieser beschränkt sich aber vor allen Dingen auf Vergehen im Verkehrswesen. Gerade im Verkehrsschutz verzichten die meisten Anbieter auch auf eine Wartezeit.