Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
22. Januar 2023
Der Rechtsschutz deckt üblicherweise auch das Vertrags- und Sachenrecht ab. Das ist nicht nur im privaten Bereich ein wichtiger Einschluss, sondern auch bei einem gewerblichen Versicherungsschutz oft entscheidend. Selbstständige Unternehmer und Privatleute sollten bei der Rechtsschutzversicherung auch darauf achten, dass die Versicherung mit einer weltweiten Haftung Schutz bietet. Auch sollte im Ausland keine zeitliche Begrenzung im Kontrakt eingebunden sein. Sachen sind Gegenstände, die wir sehen und wahrnehmen können. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
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Wichtige Teilbereiche des Vertragsrechts Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wir gehen täglich mehrere Verträge ein, die meisten davon sind jedoch mündlicher Natur wie etwa die Bestellung von Brötchen beim Bäcker. Schriftliche Verträge laut Vertragsrecht sind:
- Vertragsentwurf
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Diplomanden-/Praktikantenvertrag
- Haus anmieten
- Räume vermieten
- Bauliche Veränderungen beantragen
- Trainingsaufgaben
- Praktikantenvertrag
- Diplomandenvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
Je nach Vertragsart sollte eine Deckung vorgesehen sein. Handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Vertrag, so kommt der Berufsrechtsschutz für die Rechtsstreitigkeiten auf.
Bürgerliches Gesetzbuch
Drittes Buch 3
Sachenrecht
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.8.2021 I 3515
„§ 854 BGB Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.“
Telefonische Rechtsberatung im Vertrags- und Sachenrecht
Mit dem telefonischen Rechtsschutz können Sie auch zu Rechtsgebieten Antworten erhalten, die im Rechtsschutz eigentlich nicht vorgesehen sind. Kommt es etwa zu Problemen mit dem Vermieter, es ist also der Mietvertrag betroffen, und Sie haben keinen gesonderten Mietrechtsschutz abgeschlossen, bietet sich die telefonische Rechtsberatung an. So werden Sie mit Hilfe eines entsprechenden Fachanwaltes kostenlos verbunden und über Chancen und Risiken aufgeklärt. Eine derartige Fachberatung ist bei nahezu allen Rechtsschutzversicherungen Bestandteil des Vertrages. Mehr rund um den Rechtsschutz im Rahmen der Mietverträge.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) laut https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
„§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.“
Wichtige Abgrenzung zwischen den Vertragsarten
Das BGB unterscheidet üblicherweise noch diffiziler zwischen den Vertragsarten. Typische Verträge, die im Vertragsrecht unterschieden werden, sind:
- Kaufvertrag § 433 BGB
Tauschvertrag § 480 BGB
Schenkungsvertrag § 516 BGB
Mietvertrag § 535 BGB
Pachtvertrag § 581 BGB
Leihvertrag § 598 BGB
Sachdarlehensvertrag § 607 BGB
Dienstvertrag § 611 BGB
Werkvertrag § 631 BGB
Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB
Gesellschaftsvertrag § 705 BGB
Bürgschaftsvertrag § 765 BGB
Darüber hinaus wird zwischen gemieteten Sachen und Eigentumsübertragungen unterschieden.
Unternehmen
Gattung
Schlichtungsstelle:
ADAC Autoversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
ADAC Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
ADLER Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Allianz Direct Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Allianz Global Corporate & Specialty SE Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Ambra Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
AMMERLÄNDER VERSICHERUNG Versicherungsverein a.G. (VVaG) Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
andsafe Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ARAG SE Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
AstraDirect Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
AXA easy Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
AXA Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Badische Rechtsschutzversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Barmenia Versicherungen a.G. Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
BAYERISCHE BEAMTEN VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G. Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Bergische Brandversicherung Allgemeine Feuerversicherung V.a.G. Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
BGV-Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
CONSTANTIA Versicherungen a.G. Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Coya AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DARAG Deutsche Versicherungs-und Rückversicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Debeka Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Sitz Koblenz am Rhein Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Delvag Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Deutsche Assistance Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
DEVK Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DFV Deutsche Familienversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Dialog Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht
BaFin
Schadensbeispiel Vertragsrecht beim Rechtsschutz
Wenn Sie im Ausland einen Mietvertrag für ein Auto unterschreiben, kommt der Privatrechtsschutz zum Tragen. Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, der durch die Versicherung des Autovermieters im Rahmen der Vollkaskoversicherung übernommen werden sollte, was nicht geschieht. So werden Sie zur Haftung herangezogen und sollen für den Schaden aufkommen. Um das zu vermeiden lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht. Welche Chancen sich beim IG Metall Rechtsschutz für Mitglieder ergeben, können Sie auch hier in Erfahrung bringen.
Arten des Sachenrechts
- Mobilien, § 93
Immobilien, § 94
Nur vorübergehender Zweck, § 95
Zubehör, § 97
Früchte und Nutzungen, §§ 99, 100 - Bürgerliches Gesetzbuch
„Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 1 – Kauf, Tausch (§§ 433 – 480)
Untertitel 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 433 – 453)
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“