Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer

Es gibt bei der Rechtsschutzversicherung einige Bedingungen, die unabhängig des jeweiligen Anbieters und Tarifs gleich sind, andere unterscheiden sich je nach den Leistungen der einzelnen Versicherer und den gewählten Policen und Interessen der Unternehmen. In vielen Fällen kann auch die Kulanz der Versicherungsgesellschaften eine bedeutende Rolle spielen. Was bei den allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen, den ARB, wichtig ist, das können Sie nun in Erfahrung bringen. Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer.

Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen. Dabei stehen hier auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung 25.01.2021 laut Stiftung Warentest

Allianz: RS Privat Premium
– Qualitäts­urteil 100 % GUT (2,0)
Ver­sicherungs­bedingungen 90 % gut (2,0)
Ver­ständlich­keit 10 % gut (1,7)
Produktmerkmale
Selbst­behalt
Selbst­behalt 300 Euro
Jahres­beitrag
Jahres­beitrag 510 Euro
Maximaler Jahres­beitrag 638 Euro
Jahres­beitrag Wohnen –
Aktualisierung
Zuletzt getestet am 25.01.2021
Tarif (Stand der Bedingungen)
Tarif (Stand der Bedingungen) PRS–7004Z0 Ver­sion 000 (04/2020)
Aus­gewählte Prüf­punkte
Ver­braucher­freundliche Regelung des Ver­sicherungs­falls ja
Ein­jahres­regel ja
Steuer­rechts­schutz im Ein­spruchs­ver­fahren ja
Sozial­rechts­schutz schon ab Wider­spruchs­ver­fahren ja
Wei­tergehender Rechts­schutz im Familien- und Erb­recht ja
Deckungs­summe in Europa (Euro) unbe­grenzt
Deckungs­summe welt­weit (Euro) 1000000

Rechtsschutzversicherung Grundstücksrecht

Der Beginn beim Versicherungsschutz laut ARB Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer

Die Interessen rund um den Beginn der Rechtsschutzversicherung könnten unterschiedlicher kaum sein. Denn der Versicherungsnehmer schließt grundsätzlich immer dann einen Vertrag ab, um die Wahrnehmung gesetzlicher Interessen durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Da bietet sich der Rechtsschutz an, um eine Kostenübernahme erhalten zu können. Je nach Rechtsgebiet wird allerdings immer auch eine Wartezeit von drei Monaten gefordert, eine sofortige Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung gibt es somit nur in den seltensten Fällen.

Versicherungsvertragsgesetz
„Teil 1 – Allgemeiner Teil (§§ 1 – 99)
Kapitel 1 – Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 – 73)
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 18)
§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
(1) 1Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. 2Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) 1Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:

1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen, die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung mitzuteilen sind, und
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.“

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Für Azubis. 

Rechtsschutzversicherung Unfallflucht

Allgemeine Voraussetzungen des Versicherungsfalles beim KFZ Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer

Rechtsschutzversicherung Bedingungen

Rechtsschutzversicherung Bedingungen

Fahrer, die eine Rechtsschutzversicherung für das Fahrzeug und bei Streitigkeiten rund um den Verkehr abschließen, die erhalten auch innerhalb der ersten drei Monate einen Versicherungsschutz über die vereinbarten Leistungen. Gemäß der Rechtsschutz-Bedingungen beginnt der Schutz vom ersten Tag des Vertrages, die Kosten des Versicherungsnehmers für ein Verfahren und einen Rechtsanwalt werden somit bereits mit dem Eintritt in den Versicherungsschutz vom Anbieter übernommen.

Rechtsschutz Nebenklage

DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DFV Deutsche Familienversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Die Haftpflichtkasse VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DOCURA VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ELEMENT Insurance AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gartenbau-Versicherung VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GAV Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Generali Deutschland Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gothaer Versicherungsbank VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de

BaFin Suche 2021

Scheidungsrecht nur selten abgedeckt

Es gibt einige Rechtsgebiete, die nicht Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung sein können, da es zu einem Interessens-Konflikt führen kann. Das bedeutet, dass das Verfahren für eine Scheidung nicht erstattet werden kann. Denn laut Versicherungsvertrag können beide Ehepartner mitversichert werden, wer den Beitrag für die Versicherung zahlt spielt dabei hingegen keine Rolle aus Sicht des Anbieters. Alles zum Thema Beruf und rechtliche Absicherung.

Wichtige Versicherungsbedingungen

  • Deckungsumfang Privat- und Berufs und Verkehrs RS
    Berufs- sowie WuG-RS generel
    Versicherungssumme Europaweit und Mittelmeeranliegerstaaten
    Kautionsdarlehen
    Weltdeckung Deckungssumme
    Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt
    Auslandsdeckung im Beruf
    Stichentscheid
    Freie Rechtsanwaltswahl
    Folgeereignistheorie im Schadenersatz
    Telefonische Anwaltsauskünfte für versicherte Risiken
    Selbständige Tätigkeiten der versicherten Personen sind erlaubt bis Jahresumsatz
    Mitversicherung nebenberuflicher, ehrenamtliche
    Vollstreckungsmaßnahmen
    Strafvollstreckungsverfahren
    Kapitalanlagen
    Photovoltaikanlagen
    Mediationsverfahren Anzahl und Höhe der Sitzungen
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Mediation
    Aussergerichtlich
    Gerichtlich
    Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Verwaltungs-Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren
    Sozialgerichts-Rechtsschutz gerichtlich
    Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
    Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    RS für Opfer von Gewalttaten
    Internet RS für privat
    Fahrzeuge volljähriger Kinder
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht
    Straf-Rechtsschutz
    Steuer-Rechtsschutz vor GerichtenDisziplinar-und Standes-Rechtsschutz
    Spezial Straf-Rechtsschutz

Selbstbehalt im Leistungsfall ist üblich

Sowohl bei einer privaten als auch bei einem gewerblichen Rechtsschutz ist ein Selbstbehalt mit dem Versicherer üblich, allerdings keine Vorschrift. Es ist allerdings in vielen Fällen sehr hilfreich, um Beiträge sparen zu können. Während des Versicherungsfalles gilt es eine im Vorfeld vereinbarte Summe aus eigener Tasche zu zahlen, den Restbetrag übernimmt der Anbieter selbst. Die Arag stellt auch für eine Altersvorsorge bereit. Weitere Informationen zum Thema werden auch auf diesem Beitrag zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsschutzversicherung Bedingungen je nach Rechtsgebiet

Es gibt je nach Rechtsgebiet ganz unterschiedliche Bedingungen. Im Rahmen des Privatrechts gilt zum Beispiel eine im Vertrag vereinbarte Wartezeit von mindestens 3 Monaten, das Versicherungsunternehmen bietet einen Selbstbehalt im Leistungsfall und es werden Kosten erst dann gedeckt, wenn der Leistungsfall nach dem Leistungsfall eingetreten sein sollte. Anders sieht es hingegen beim KFZ-Rechtsschutz aus, wo eine Wartezeit grundsätzlich nicht gefordert wird. Laut der GDV sollten Versicherte immer auf die Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen) und die genauen Rechtsschutzbedingungen achten. Das gilt auch für Altverträge aus dem Jahr 2002 und 2005.

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