Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer
31. Januar 2023
Es gibt bei der Rechtsschutzversicherung einige Bedingungen, die unabhängig des jeweiligen Anbieters und Tarifs gleich sind, andere unterscheiden sich je nach den Leistungen der einzelnen Versicherer und den gewählten Policen und Interessen der Unternehmen. In vielen Fällen kann auch die Kulanz der Versicherungsgesellschaften eine bedeutende Rolle spielen. Was bei den allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-Bedingungen, den ARB, wichtig ist, das können Sie nun in Erfahrung bringen. Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer.
Besonders hoch liegt das Sparpotential bei einem Online-Abschluss. Hier haben Sie die Möglichkeit sehr gute Versicherungen zu finden, die noch dazu sehr günstig im Preis liegen. Dabei stehen hier auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.
Rechtsschutzversicherung 25.01.2021 laut Stiftung Warentest
Allianz: RS Privat Premium
– Qualitätsurteil 100 % GUT (2,0)
Versicherungsbedingungen 90 % gut (2,0)
Verständlichkeit 10 % gut (1,7)
Produktmerkmale
Selbstbehalt
Selbstbehalt 300 Euro
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag 510 Euro
Maximaler Jahresbeitrag 638 Euro
Jahresbeitrag Wohnen –
Aktualisierung
Zuletzt getestet am 25.01.2021
Tarif (Stand der Bedingungen)
Tarif (Stand der Bedingungen) PRS–7004Z0 Version 000 (04/2020)
Ausgewählte Prüfpunkte
Verbraucherfreundliche Regelung des Versicherungsfalls ja
Einjahresregel ja
Steuerrechtsschutz im Einspruchsverfahren ja
Sozialrechtsschutz schon ab Widerspruchsverfahren ja
Weitergehender Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht ja
Deckungssumme in Europa (Euro) unbegrenzt
Deckungssumme weltweit (Euro) 1000000
Der Beginn beim Versicherungsschutz laut ARB Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer
Die Interessen rund um den Beginn der Rechtsschutzversicherung könnten unterschiedlicher kaum sein. Denn der Versicherungsnehmer schließt grundsätzlich immer dann einen Vertrag ab, um die Wahrnehmung gesetzlicher Interessen durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Da bietet sich der Rechtsschutz an, um eine Kostenübernahme erhalten zu können. Je nach Rechtsgebiet wird allerdings immer auch eine Wartezeit von drei Monaten gefordert, eine sofortige Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung gibt es somit nur in den seltensten Fällen.
Versicherungsvertragsgesetz
„Teil 1 – Allgemeiner Teil (§§ 1 – 99)
Kapitel 1 – Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 – 73)
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 18)
§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
(1) 1Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. 2Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) 1Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen, die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung mitzuteilen sind, und
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.“
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Allgemeine Voraussetzungen des Versicherungsfalles beim KFZ Rechtsschutzversicherung Bedingungen für den Versicherungsnehmer

Rechtsschutzversicherung Bedingungen
Fahrer, die eine Rechtsschutzversicherung für das Fahrzeug und bei Streitigkeiten rund um den Verkehr abschließen, die erhalten auch innerhalb der ersten drei Monate einen Versicherungsschutz über die vereinbarten Leistungen. Gemäß der Rechtsschutz-Bedingungen beginnt der Schutz vom ersten Tag des Vertrages, die Kosten des Versicherungsnehmers für ein Verfahren und einen Rechtsanwalt werden somit bereits mit dem Eintritt in den Versicherungsschutz vom Anbieter übernommen.
DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DFV Deutsche Familienversicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Die Haftpflichtkasse VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DMB Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
DOCURA VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ELEMENT Insurance AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ERGO Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Fahrlehrerversicherung Verein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Feuer- und Einbruchschadenkasse der BBBank in Karlsruhe, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gartenbau-Versicherung VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GAV Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Generali Deutschland Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Gothaer Versicherungsbank VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
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Scheidungsrecht nur selten abgedeckt
Es gibt einige Rechtsgebiete, die nicht Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung sein können, da es zu einem Interessens-Konflikt führen kann. Das bedeutet, dass das Verfahren für eine Scheidung nicht erstattet werden kann. Denn laut Versicherungsvertrag können beide Ehepartner mitversichert werden, wer den Beitrag für die Versicherung zahlt spielt dabei hingegen keine Rolle aus Sicht des Anbieters. Alles zum Thema Beruf und rechtliche Absicherung.
Wichtige Versicherungsbedingungen
- Deckungsumfang Privat- und Berufs und Verkehrs RS
Berufs- sowie WuG-RS generel
Versicherungssumme Europaweit und Mittelmeeranliegerstaaten
Kautionsdarlehen
Weltdeckung Deckungssumme
Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt
Auslandsdeckung im Beruf
Stichentscheid
Freie Rechtsanwaltswahl
Folgeereignistheorie im Schadenersatz
Telefonische Anwaltsauskünfte für versicherte Risiken
Selbständige Tätigkeiten der versicherten Personen sind erlaubt bis Jahresumsatz
Mitversicherung nebenberuflicher, ehrenamtliche
Vollstreckungsmaßnahmen
Strafvollstreckungsverfahren
Kapitalanlagen
Photovoltaikanlagen
Mediationsverfahren Anzahl und Höhe der Sitzungen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Mediation
Aussergerichtlich
Gerichtlich
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren
Sozialgerichts-Rechtsschutz gerichtlich
Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
RS für Opfer von Gewalttaten
Internet RS für privat
Fahrzeuge volljähriger Kinder
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht
Straf-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor GerichtenDisziplinar-und Standes-Rechtsschutz
Spezial Straf-Rechtsschutz
Selbstbehalt im Leistungsfall ist üblich
Sowohl bei einer privaten als auch bei einem gewerblichen Rechtsschutz ist ein Selbstbehalt mit dem Versicherer üblich, allerdings keine Vorschrift. Es ist allerdings in vielen Fällen sehr hilfreich, um Beiträge sparen zu können. Während des Versicherungsfalles gilt es eine im Vorfeld vereinbarte Summe aus eigener Tasche zu zahlen, den Restbetrag übernimmt der Anbieter selbst. Die Arag stellt auch für eine Altersvorsorge bereit. Weitere Informationen zum Thema werden auch auf diesem Beitrag zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsschutzversicherung Bedingungen je nach Rechtsgebiet
Es gibt je nach Rechtsgebiet ganz unterschiedliche Bedingungen. Im Rahmen des Privatrechts gilt zum Beispiel eine im Vertrag vereinbarte Wartezeit von mindestens 3 Monaten, das Versicherungsunternehmen bietet einen Selbstbehalt im Leistungsfall und es werden Kosten erst dann gedeckt, wenn der Leistungsfall nach dem Leistungsfall eingetreten sein sollte. Anders sieht es hingegen beim KFZ-Rechtsschutz aus, wo eine Wartezeit grundsätzlich nicht gefordert wird. Laut der GDV sollten Versicherte immer auf die Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen) und die genauen Rechtsschutzbedingungen achten. Das gilt auch für Altverträge aus dem Jahr 2002 und 2005.